SMS-Marketing in Frankreich: Worauf Sie achten sollten, um Sanktionen zu vermeiden
Informationen zu Artikel L.223-8 des französischen Verbraucherschutzgesetzbuches
Die Aktualisierung des französischen „Code de la Consommation“ (Artikel L.223-8) schränkt die Werbung für bestimmte Dienstleistungen und Waren ein.
Umfang des Verbots Untersagt ist die kommerzielle Kundenwerbung von Verbrauchern mit folgendem Gegenstand:
- Angebot von Dienstleistungen, Verkauf von Geräten oder Durchführung von Arbeiten an Wohnungen zwecks Energieeinsparung.
- Erzeugung erneuerbarer Energien.
- Anpassung von Wohnraum an das Altern oder an Behinderungen.
Betroffene Kommunikationsformen Das Verbot bezieht sich auf:
- Nachrichten im Rahmen interpersoneller Kommunikationsdienste.
- E-Mails.
- Online soziale Netzwerke.
- Digitale Kommunikation einschließlich SMS (gemäß den von Mobilfunkbetreibern in Frankreich eingeführten Regeln).
Zulässige Ausnahmen Das Verbot findet keine Anwendung, wenn die Kontaktaufnahme erfolgt:
- Im Rahmen der Erfüllung eines laufenden Vertrags und in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrags.
- Bei Angeboten von Produkten oder Dienstleistungen, die mit dem Gegenstand des laufenden Vertrags zusammenhängen oder dazu dienen, dessen Leistung oder Qualität zu verbessern.
Mögliche Folgen Verstöße gegen diese Regeln können führen zu:
- Regulatorischen Sanktionen.
- Geldstrafen.